Zölle und Einfuhrabgaben
An die Wareneinfuhr ist in der Regel die Erhebung von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben geknüpft.
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An die Wareneinfuhr ist in der Regel die Erhebung von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben geknüpft.
Für den Vertrieb von Waren sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Hierzu gehören auch Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten.
Akkreditivpflicht oder Registrierungspflicht ausländischer Hersteller: Beide Maßnahmen schränken die Einfuhr in Ägypten ein.
Die Arabische Republik Ägypten ist seit 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation WTO und hat mit zahlreichen Staaten weltweit Handelsabkommen geschlossen.
Das Abkommen schafft eine Freihandelszone für Industriewaren.
Seit Oktober 2021 muss Seefracht vor dem Versand im ACI-System registriert werden. Die verpflichtende Registrierung von Luftfracht wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Für den Vertrieb von lebenden Tieren, Pflanzen und Nahrungsmitteln sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu gehört auch die Halal-Zertifizierung.
Exporteure müssen geltende ägyptische und internationale Normen und Standards sicherstellen, um die Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten zu verhindern.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden Zollverfahren überführt werden: Transit, Zolllager, vorübergehende Verwendung.
Für Batterien, Mikrofone und Kameras fallen nur zwei Prozent Zoll an.