Arbeitsrecht
Für Mitarbeitende und die Leitungsebene eines Unternehmens gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Ab zehn Beschäftigten sind allgemeine "Rules of Employment" zu erstellen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Für Mitarbeitende und die Leitungsebene eines Unternehmens gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Ab zehn Beschäftigten sind allgemeine "Rules of Employment" zu erstellen.
Verhaltensbedingte Kündigungen sind in der Praxis oft nur schwer durchsetzbar. Einvernehmliche Trennungen sind für Unternehmen häufig der bessere Weg.