Neues maledivisches Gesellschaftsgesetz
Seit Anfang des Jahres 2024 gelten auf den Malediven Änderungen im Gesellschaftsrecht. Sie betreffen auch Vorgaben hinsichtlich Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung.
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Seit Anfang des Jahres 2024 gelten auf den Malediven Änderungen im Gesellschaftsrecht. Sie betreffen auch Vorgaben hinsichtlich Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung.
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Der Standardsatz der maledivischen "Goods and Services Tax" (GST) wird ab dem Jahr 2023 auf 8 Prozent angehoben. Es ist dessen erste Änderung seit zehn Jahren.
Am 17. September 2019 sind die Malediven als 161. Staat dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beigetreten.
Das zugrundeliegende Gesetz (Revenue Stamp Act Repeal Act) ist mit Wirkung zum 11. Juli 2021 in Kraft getreten.
Die aktualisierte Einkommensteuerverordnung 2021/R-55 wurde am 19. April 2021 im Gesetzblatt der Malediven bekannt gemacht und ist zeitgleich in Kraft getreten.