CBAM - Fristverlängerung für die Abgabe des ersten Berichts
Update - Bei technischen Problemen mit der Erstellung des ersten CBAM-Berichts ist eine Fristverlängerung möglich. Unternehmen können diese bis zum 31. März 2024 beantragen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Update - Bei technischen Problemen mit der Erstellung des ersten CBAM-Berichts ist eine Fristverlängerung möglich. Unternehmen können diese bis zum 31. März 2024 beantragen.
Von der Untersuchung sind unter anderem bestimmte Eisen- und Stahlprodukte aus der EU betroffen. Stellungnahmen interessierter Parteien sind möglich.
Die Europäische Kommission hat den Formulierungsvorschlag als Hilfestellung für Unternehmen vorgelegt.
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht.
Deutsche Unternehmen können sich nun im CBAM-Portal registrieren und dieses nutzen.
Unternehmen können die Standartwerte während der Übergangsphase nutzen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen.
Die USA und die EU setzen die zusätzlichen Zölle auf Stahl und Aluminium bis Ende März 2025 weiter aus.
Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen.
Die Frist gilt bis 23. Dezember 2023.
Costa Rica hat den seit dem Sommer 2020 bestehenden Schutzzoll auf Zucker zurückgenommen und dies der WTO gemeldet.