Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Vorschriften für die Überwachung gefährlicher Stoffe regeln der "Hazardous Products Act" und der "Canadian Environmental Protection Act, 1999" (CEPA).
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Der "Export and Import Permits Act" ermöglicht die mengenmäßige Beschränkung von Einfuhren zum Schutz kanadischer Hersteller.
Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
Anlässlich der Wareneinfuhr werden verschiedene Verbrauchsteuern und verbrauchsteuerähnliche Abgaben erhoben.
Bei der Einfuhr von Waren wird die Einfuhrumsatzsteuer "Goods and Services Tax" erhoben.
Es gelten die Regelzölle gemäß dem Zolltarif Kanadas. Kanada erhebt keine Zusatzzölle (surtax) von 25 und 10 Prozent auf Produkte aus Stahl und Aluminium mit Ursprung in den USA.
Unverzollte Waren können zunächst in Zolllagern gelagert werden.
Werden Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren vorübergehend eingeführt, können gezahlte Einfuhrabgaben nach Wiederausfuhr im Drawback-Verfahren zurückerstattet werden.