Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA
Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
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Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
Namibia ist Vertragsstaat verschiedener regionaler, überregionaler und bilateraler Abkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Freie Wirtschaftszonen gewähren Importeuren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind unter anderem Tabak-, Alkohol- und Ölprodukte. Die Preise variieren je nach Produkt zwischen einhundert und zweitausend Soms.
Für den Vertreib einiger Waren sind in Kirgisistan bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren zu beachten.
Kirgisistan ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.
Das Zollgesetz bietet Importeuren auch die Möglichkeit, besondere Zollverfahren zu nutzen. Diese können wirtschaftliche Vorteile bringen.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Für den Vertreib von Waren sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Kirgisistan führte vergangenes Jahr Vorschriften für die digitale Warenkennzeichnung ein.