Steueränderungen bei Einkünften aus Quellen außerhalb Thailands
Einkommen aus ausländischen Quellen, das von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, soll ab 1. Januar 2024 stets der thailändischen Einkommensteuer unterliegen.
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Einkommen aus ausländischen Quellen, das von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, soll ab 1. Januar 2024 stets der thailändischen Einkommensteuer unterliegen.
Die thailändische Regierung hat eine nochmalige Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bis zum 30. September 2024 beschlossen.
Thailand hat Änderungen in seinem Arbeitsgesetz (Labour Protection Act) in Bezug auf die Ermöglichung von "remote work" verabschiedet. Sie gelten seit dem 18. April 2023.
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Durch Anpassungen des thailändischen "Civil and Commercial Code" (CCC) ergeben sich Neuerungen unter anderem im Bereich der Limited Company. Sie treten im Februar 2023 in Kraft.
Thailands Mindestlohnausschuss hat zum 1. Oktober 2022 den provinzabhängigen Mindestlohn um etwa 5 Prozent angehoben.
Anfang Mai 2019 traten in Thailand einige Änderungen des Labour Protection Act (LPA) in Kraft.
Ende Mai 2019 ist in Thailand das Cybersicherheitsgesetz (Cybersecurity Act, B.E. 2562 (2019)) mit der Veröffentlichung in der thailändischen "Royal Gazette" in Kraft getreten.
Ausländische Staatsangehörige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können nun ein "Long-Term Resident"(LTR)-Visum für Thailand beantragen. Dazu zählen hochqualifizierte Fachkräfte.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Thailand bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.