Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Usbekistan ist Vertragsstaat einiger Handelsabkommen und ist auf dem Weg, diese auszuweiten.
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Usbekistan ist Vertragsstaat einiger Handelsabkommen und ist auf dem Weg, diese auszuweiten.
Für den Vertreib von Waren in Usbekistan sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Lizenzen gibt es auch eine Reihe von Zertifizierungsvorschriften.
Für den Vertreib von Waren in Usbekistan sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder auch Sanitärzertifikat eingeführt werden.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen, vor allem durch Steuervergünstigungen.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
Usbekistan erhebt auf alkoholische Getränke, Zucker, Mobiltelefone, Erdölprodukte und Tabakerzeugnisse eine Verbrauchssteuer.