Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA
Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
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Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
Südafrika hat die Ratifizierungsurkunde für die African Continental Free Trade Area (AfCFTA) bereits am 10. Februar 2019 hinterlegt.
Die SACU hat Handelsabkommen mit den EFTA-Staaten, den MERCOSUR-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich geschlossen. Als Mitglied der SACU profitiert Südafrika von allen Abkommen.
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Parallel zum Engagement auf WTO-Ebene hat Südafrika auch (bilaterale) Handelsabkommen zur Verbesserung des Marktzugangs südafrikanischer Produkte in Drittländern geschlossen.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen und fördern somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist in Südafrika grundsätzlich liberalisiert. Dennoch können für einige Waren Verbote, Beschränkungen oder sonstige Regulierungen vorliegen.
Der Handel zwischen Südafrika und der Europäischen Union erfolgt auf der Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens.
Einige Waren unterliegen strengen Kontrollen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen geknüpft.