Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Einfuhren bestimmter Waren aus diesen Ländern unterliegen besonderen Pflanzenschutzkontrollen.
Bei der Einfuhr von Waren stehen je nach beabsichtigtem Verwendungszweck verschiedene Zollverfahren zur Wahl.