Das Streitbeilegungsverfahren der WTO
(Stand: 25.01.2024) Das Streitbeilegungsgremium ermöglicht Sicherheit im internationalen Handel und bietet eine Plattform zur Lösung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern.
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(Stand: 25.01.2024) Das Streitbeilegungsgremium ermöglicht Sicherheit im internationalen Handel und bietet eine Plattform zur Lösung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern.
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument, dessen Umsetzung Unternehmen vor Herausforderungen stellt. Wir beantworten die häufigsten Fragen.
Norwegen ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), unterhält aber durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum sehr enge wirtschaftliche Beziehungen zur EU.
Die Schweiz unterhält ein weit verzweigtes Netz von Freihandelsabkommen. 2024 sollen die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen wieder aufgenommen werden.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine Verlängerung der aktuellen Ursprungsregeln geeinigt. Sie gelten bis Ende 2026.
Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanimus (CBAM) erfolgt schrittweise: Am 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte.
Am 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase. Zum 1. Januar 2026 tritt der CBAM endgültig in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das neue Regelwerk.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) tritt vollständig in Kraft, sobald die Vertragsparteien es ratifiziert haben.
Die Ursprungsregeln werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das Vereinigte Königreich weitet die bestehenden Sanktionen aus.