Antidumping - Sämischleder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
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Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Zoll und Einfuhr kompakt gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Einfuhren bestimmter Waren aus diesen Ländern unterliegen besonderen Pflanzenschutzkontrollen.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Automatische Importlizenzen dienen hauptsächlich statistischen Zwecken.