Längere Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
Die britische Regierung kündigt eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 an. Erst danach müssen Exporteure die neuen UKCA-Kennzeichnungspflichten beachten.
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Die britische Regierung kündigt eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 an. Erst danach müssen Exporteure die neuen UKCA-Kennzeichnungspflichten beachten.
Die Bauwirtschaft produziert bereits wieder über Vorkrisenniveau. Trotz exzellenter Auftragslage kämpft die Branche aber mit angebotsseitigen Problemen. Ein Grund ist der Brexit.
Die Branche hat das Corona-Tief überwunden, die Auftragslage ist exzellent. Sorge bereiten aber hausgemachte Probleme: die Zertifizierung von Baustoffen und der Fachkräftemangel.