Welt: Coronavirus und die Haftungsbefreiung nach Art. 79 UN-Kaufrecht
Auf viele grenzüberschreitende Kaufverträge findet das UN-Kaufrecht Anwendung. Dieser Artikel behandelt die Haftungsentlastung nach Artikel 79 UN-Kaufrecht.
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Auf viele grenzüberschreitende Kaufverträge findet das UN-Kaufrecht Anwendung. Dieser Artikel behandelt die Haftungsentlastung nach Artikel 79 UN-Kaufrecht.
Bonn (gtai) - Grenzüberschreitende Kaufverträge rufen schnell die Frage hervor, welches nationale Recht auf diesen Vertrag anwendbar ist und führen häufig dazu, dass die Parteien die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts vereinbaren. Oft ist jedoch nicht bekannt, dass es bereits ein Regelwerk gibt, das eigens für die rechtliche Behandlung internationaler Kaufverträge entwickelt wurde, nämlich das UN-Kaufrecht.