Vertriebsrecht in Mexiko
Im Rahmen des Vertriebsrechts sind in Mexiko unter anderem der Handelsvertreter (Representante/Agente Comercial) und der Vertragshändler (Distribuidor) bekannt.
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Im Rahmen des Vertriebsrechts sind in Mexiko unter anderem der Handelsvertreter (Representante/Agente Comercial) und der Vertragshändler (Distribuidor) bekannt.
Das Handelsvertreterrecht findet seine rechtliche Grundlage im spanischen Handelsvertretergesetz. Das Vertragshändlerrecht hingegen ist gesetzlich nicht geregelt.
Das marokkanische Handelsvertreterrecht ist im Wesentlichen dem französischem Recht nachempfunden und findet sich im Code de Commerce - HGB.
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Das Vertriebsrecht ist in Kenia in keinem eigenen Gesetz geregelt. Auch andere Gesetze enthalten nur wenige Regelungen, sodass die Common Law Prinzipien anzuwenden sind.
Im Bereich des Vertriebsrechts spielt die Vertragsgestaltung im Einzelfall eine große Rolle. Eine rudimentäre Regelung zum Handelsvertreter enthält der Indian Contract Act, 1872.
Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des ägyptischen Vertriebsrechts finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB).
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Das Handelsvertreterrecht findet seine rechtliche Grundlage in Buch 7 Art. 428 bis 445 Burgerlijk Wetboek - BW. Das Vertragshändlerrecht hingegen ist gesetzlich nicht geregelt.
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