Peru führt Carnet ATA ein
Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.
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Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.
Unverzollte Waren können zunächst in Zolllagern gelagert werden.
Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
Einführer müssen sich registrieren. Zur Zollanmeldung nutzen sie das "Electronic Data Interchange". Vertrauenswürdige Einführer können ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nutzen.
Das kanadische Zollgesetz regelt die wichtigsten Zollbestimmungen. Für die Überwachung des Warenverkehrs an der Grenze ist die Zollbehörde CBSA zuständig.
Voranmeldepflichten, Prüfungen nach dem Zufallsprinzip und Zollpartnerschaftsprogramme sollen den Warenverkehr nach Kanada auf dem See- und Landweg absichern.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.
Die Handelsbeauftragte hat im März 2024 den jährlichen Bericht zu ausländischen Handelsbarrieren für US-Exporte veröffentlicht. Dort stehen auch die EU, China und Mexiko im Fokus.
Mit einer tiefgreifenden Steuerreform strukturiert Brasilien seine Einfuhrabgaben neu. Die Reform wird ab 2026 stufenweise umgesetzt und soll 2033 vollständig in Kraft treten.
Die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis für den Export nach Katar müssen von einer Industrie- und Handelskammer bescheinigt werden.