Wie funktioniert der Warenverkehr mit Nordirland?
Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen sieht vor, dass Nordirland de facto im EU-Zollgebiet und im Binnenmarkt für Waren bleibt.
Lieferungen nach Nordirland gelten somit weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen. Zollanmeldungen sind nicht notwendig.
Ausführliche Informationen finden Sie in diesem GTA-Bericht zum Warenverkehr mit Nordirland