TRIPS-Vorgaben zur Durchsetzung des Schutzes
Um Marken- und Produktpiraterie entgegenzuwirken, sind auch effektive Regelungen zur Rechtsdurchsetzung erforderlich. Mit diesen befasst sich der dritte Teil des TRIPS.
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Um Marken- und Produktpiraterie entgegenzuwirken, sind auch effektive Regelungen zur Rechtsdurchsetzung erforderlich. Mit diesen befasst sich der dritte Teil des TRIPS.
Im Jahr 2001 spielte der öffentliche Gesundheitsschutz im Rahmen der sogenannten "Doha-Erklärung" eine große Rolle. Welche Änderungen gab es durch ihre Implementierung im TRIPS?
Doch was hat es nun mit dem sogenannten "TRIPS-Waiver" auf sich? Was gibt es nach dem TRIPS für Möglichkeiten, den Patentschutz einzuschränken?
Bevor einzelne Vorschriften des TRIPS näher betrachtet werden, sei noch die Frage erläutert: Sind alle TRIPS-Vorgaben in Bezug auf die Mitglieder der WTO gleichermaßen anwendbar?
Nachfolgend finden Sie zunächst eine Einführung zu Aufbau und allgemeinen Grundsätzen des "Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums".
In Bezug auf Immaterialgüterrechte bestanden bereits vor Abschluss des TRIPS diverse internationale Übereinkommen. Wie verhält sich TRIPS zu diesen?
Als weiteres Schutzrecht soll nun die Marke etwas genauer in den Blick genommen werden. Was sieht TRIPS dazu vor?
Lesen Sie im Folgenden, welcher Institution das TRIPS die Überwachung seiner Vorgaben überträgt und was das Abkommen hinsichtlich der Streitbeilegung vorsieht.
Nachfolgend werden die Vorschriften des TRIPS hinsichtlich ausgewählter Schutzrechtstypen betrachtet - zunächst zum Patent. Was soll beispielsweise überhaupt patentierbar sein?
Wie das "TRIPS-Abkommen" internationale Mindeststandards zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums im Welthandel setzt: Ein Einblick in die dritte Säule der WTO.