Einfuhrverbote
Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
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Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
"Zoll und Einfuhr kompakt - Georgien" gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Das landesweite Verbot gilt ab 30. Juni 2024.
Zoll und Einfuhr kompakt - Katar gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Saudi-Arabien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Einfuhrverbote werden aus kulturellen und religiösen Gründen erlassen, aber auch zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Volkes.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
Zoll und Einfuhr kompakt - Brasilien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Neben dem Einfuhrverbot von gefährlichen Produkten sind in Brasilien auch andere Verbote zu beachten.