Besondere Zollverfahren
Neben der Überlassung zum freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden Zollverfahren überführt werden: Transit, Zolllager, vorübergehende Verwendung.
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Neben der Überlassung zum freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden Zollverfahren überführt werden: Transit, Zolllager, vorübergehende Verwendung.