Gerichts-/Anwaltsgebühren
Die Gerichtsgebühren werden in Liechtenstein durch das dortige Gerichtsgebührengesetz vorgegeben (Gesetz vom 4. Mai 2017 über die Gerichtsgebühren, LGBl. 2017 Nr.--Nummer 169, abgekürzt: GGG). Als Bemessungsgrundlage wird der Streitwert herangezogen (Artikel 18-21). Im Anhang des Gesetzes ist eine Gebührentabelle enthalten, in der man nach Streitwert und Verfahrensart die einschlägige Gebühr ablesen kann.
In den Artikeln 30 ff des GGG gibt es weitere Regelungen zu Gerichtsgebühren, zum Beispiel bei...