Antidumping – Zuckermais mit Ursprung in Thailand
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
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Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Brasilien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Zolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für einige deutsche Produkte Antidumpingzölle.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2019.
Die International Trade Commission hat im Antidumpingverfahren gegen deutsche Zinnwalzprodukte negativ entschieden. Die vorläufigen Antidumpingzölle sind damit aufgehoben.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Das Handelsministerium hat seine endgültige Entscheidung zur Höhe von Antidumpingzöllen bei legiertem Kohlenstoffstahl aus Deutschland korrigiert.