Neue Regelung für die Durchfuhr gebrauchter Fahrzeuge
Gebrauchte Fahrzeuge dürfen ab dem 1. März 2023 nicht auf eigenen Rändern das Land durchqueren, sofern das Zollverfahren "Transit" gewählt wird.
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Gebrauchte Fahrzeuge dürfen ab dem 1. März 2023 nicht auf eigenen Rändern das Land durchqueren, sofern das Zollverfahren "Transit" gewählt wird.
Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen in die Türkei sind hohe Verbrauchsteuern zu zahlen.
Das ukrainische Parlament führte vergangene Woche wieder Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer auf importierte Fahrzeuge für Privatpersonen ein.
Die Steuerbehörde URA hat die Neuregelung des Zolllagerverfahrens für Gebrauchtfahrzeuge überarbeitet. Bis zu 13 Jahre alte Kfz dürfen weiterhin zollfrei eingelagert werden.
Gebrauchte Fahrzeuge dürfen nicht importiert werden.
13 Warenkategorien werden vom Versandverfahren unter Zollverschluss ausgeschlossen.
Die neue Regelung gilt ab 1. Juli 2022.