Zollverfahren
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden. Dazu zählen etwa die Zollgutlagerung, vorübergehende Einfuhr und das Transitverfahren.
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Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden. Dazu zählen etwa die Zollgutlagerung, vorübergehende Einfuhr und das Transitverfahren.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Zu beachten sind auch eventuelle Verbote oder mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhr bestimmter Güter.
Kasachstan bietet Importeuren einige besondere Zollverfahren. Am häufigsten werden das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung und die vorübergehende Einfuhr genutzt.
An der Grenze zu Kasachstan wird die Ware dem Zollamt gestellt, dort wird die Ware einer vorläufigen Zollbehandlung unterzogen, um die Einfuhr von verbotenen Waren zu verhindern.
Erste Überprüfung des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Übereinkommens über Handelserleichterungen.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Auch nach dem Ende der Übergangsphase gewähren die Briten bisher zahlreiche einseitige Übergangsregelungen für Wareneinfuhren aus der EU. Einige davon laufen zum Jahreswechsel aus.
Die Einfuhr von Waren nach Belarus ist auch durch besondere Zollverfahren, die wirtschaftliche Vorteile bringen können, möglich.