Post Brexit: Dienstleistungen erbringen und abrechnen
Wer Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich erbringt, muss sich seit Anfang des Jahres mit neuen Regeln vertraut machen - auch in Sachen Umsatzsteuer.
Wer Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich erbringt, muss sich seit Anfang des Jahres mit neuen Regeln vertraut machen - auch in Sachen Umsatzsteuer.
Seit 1. Januar 2021 gehören die Briten nicht mehr zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion. Für den Online-Handel ergeben sich daraus zahlreiche neue Herausforderungen.
Wer Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich erbringt, muss sich seit Anfang des Jahres mit neuen Regeln vertraut machen - auch in Sachen Umsatzsteuer.
Noch 2019 waren die USA der größte Warenhandelspartner der Briten. Im letzten Jahr hat sich Deutschland wieder an die Spitze geschoben - das könnte sich aber bald wieder ändern.
Am 8. Dezember 2020 hat das Vereinigte Königreich (VK) ein Abkommen mit Norwegen und Island unterzeichnet, um den präferenzbegünstigten Handel fortzuführen.
Assoziierungsabkommen tritt in Kraft.
Das Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich (VK) geht in seinen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen über die Bestimmungen des WTO-Rechts hinaus.
Die Informationen umfassen eine Checkliste und Leitfäden zu Ursprungsregeln und Distributionszentren.
Abkommen tritt am 11. Februar 2021 vollständig in Kraft.
Wegen der jüngsten Coronawelle haben britische Wirtschaftsforscher ihre Konjunkturprognose für 2021 deutlich nach unten korrigiert.