Brasilien: Arbeits-/Entsendevertrag
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Arbeitgeber seinem inländischen Arbeitnehmer die Weisung gibt, im Ausland eine Beschäftigung für ihn auszuüben.
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Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Arbeitgeber seinem inländischen Arbeitnehmer die Weisung gibt, im Ausland eine Beschäftigung für ihn auszuüben.
Das brasilianische Steuersystem gilt als außerordentlich komplex.
Das geistige Eigentum ist in Brasilien streng geregelt.
Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch ausländische Urteile.
Das brasilianische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen.
In Brasilien existieren nur wenige Investitionsbeschränkungen.
Im brasilianischen Recht gilt ebenso wie im deutschen Recht das Prinzip der Vertragsfreiheit.
Die Produzentenhaftung ist in Brasilien im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf trat 2014 in Brasilien in Kraft.
Im Zivilgesetzbuch sind die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte geregelt.