Zusätzliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen in Schweden
Die schwedische Regierung plant die Maßnahmen zur Abmilderungen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verlängern.
Die schwedische Regierung plant die Maßnahmen zur Abmilderungen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verlängern.
Bürger eines EU-Mitgliedstaates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die Europäische Kommission genehmigte die italienische Regelung, welche finanzielle Unterstützungen von in Süditalien tätigen und der Coronakrise betroffenen Unternehmen vorsieht.
Spanien zieht rechtliche Konsequenzen aus den Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie.
Durch das Finanzgesetz 2020 werden unter anderem die Einkommensteuerfreibeträge angepasst, die Sozialversicherungsbeiträge angehoben und Investitionsanreize beschlossen.
Die finnische Regierung hat am 23. Juli 2020 Neuerungen in Bezug auf Einreisebeschränkungen bekannt gegeben.
Am 2. Juli 2020 hat die US-Arbeitsschutzbehörde (Occupational Safety and Health Administration – OSHA) eine Reihe häufig gestellter Fragen zu Covid-19 veröffentlicht.
Infolge der Corona-Pandemie hat US-Präsident Trump die Einwanderung und Vergabe verschiedener Arbeitsvisa bis zum Jahresende ausgesetzt.
Die finnische Regierung hat zum 16. Juni 2020 den Alarmzustand aufgehoben, Einreisebeschränkungen für bestimmte Länder gelten allerdings weiterhin.
Am 6. April 2020 trat im saudi-arabischen Arbeitsrecht ein Maßnahmenbündel zur Abschwächung der Folgen der Corona-Pandemie in Kraft.