Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
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Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Vorschriften für die Überwachung gefährlicher Stoffe sind in verschiedenen Gesetzen geregelt.
Alle elektrischen Geräte müssen gemäß dem "Canadian Electrical Code" nach den geltenden Standards zugelassen sein. Holzverpackungen müssen dem IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
Unverzollte Waren können zunächst in Zolllagern gelagert werden.
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Eine Zollfaktura (Canada Customs Invoice) wird nicht mehr zwingend verlangt.
Einführer müssen sich registrieren. Zur Zollanmeldung nutzen sie das "Electronic Data Interchange". Vertrauenswürdige Einführer können ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nutzen.
Der "Export and Import Permits Act" ermöglicht die mengenmäßige Beschränkung von Einfuhren zum Schutz kanadischer Hersteller.