Investitionsrecht in Senegal
Das Investitionsrecht in Senegal schränkt ausländische Investitionen wenig ein. Ausländer können in fast allen Branchen investieren.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das Investitionsrecht in Senegal schränkt ausländische Investitionen wenig ein. Ausländer können in fast allen Branchen investieren.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das senegalesische Steuerrecht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Senegal besteht nicht.
Im senegalesischen Recht hat der Käufer je nach Art des Mangels verschiedene Gewährleistungsrechte. Beim Handelskauf gelten die besonderen Vorschriften des OHADA-Rechts.
Die Republik Senegal ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich.
Da Senegal Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gelten im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA.
Das nationale senegalesische Recht ist durch das französische Recht beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Senegal.
Eine Mehrwertsteuersenkung zielt darauf ab, ausländische Touristen anzuziehen und die Unternehmen des Tourismussektors zu unterstützen.
Bei einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen und der Ausübung einer vergüteten Tätigkeit sind eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.