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Recht kompakt | Äthiopien | Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht in Äthiopien

In Äthiopien ist im Jahr 2021 ein neues Gesellschaftsgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurden unter anderem die Gesellschaftsformen neu strukturiert und neue eingeführt.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts in Äthiopien ist insbesondere die Commercial Code Proclamation No. 1243/2021. Daneben sind auch die Commcercial Registration und Licensing Proclamation No. 980/2016 und die Trade Competition and Consumers Protection Proclamation No. 813/2013 von Bedeutung. 

Gesellschaftsformen

Mögliche Rechtsformen sind gemäß Art. 174 der Commercial Code Proclamation No. 1243/2021 der General partnership, Limited partnership, Limited liability partnership, Joint venture, die Share company, Private limited company (PLC) oder die One person private limited company. Außerdem gibt es den Sole proprietorship. Ausländische Unternehmen können zudem in Äthiopien eine Zweigstelle gründen.

Private limited company

Bei einer Private limited company haften die Gesellschafter nur in Höhe ihrer erbrachten Einlagen. Das Mindestkapital einer derartigen Gesellschaft beträgt 15.000 Birr. Sie besteht aus mindestens zwei und höchstens 50 Gesellschaftern. Für die Gründung ist ein Memorandum of association erforderlich, das von allen Gesellschaftern unterschrieben wurde. Die Firma ist verpflichtet, den Zusatz Private limited company zu führen. Seit 2021 kann eine Private limited company auch in eine One person private limited company umgewandelt werden.

Eine Private limited company muss im Commercial register eingetragen werden, das beim Ministry of Trade geführt wird. Darüber hinaus ist jede Person, die in Äthiopien unternehmerisch tätig werden möchte, verpflichtet, eine business license zu beantragen. Diese ist in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Bei der Beantragung und Eintragung leistet die Ethiopian Investment Commission Unterstützung.

Share company

Wie bei der Private limited company haften die Gesellschafter auch bei der Share company nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Das Mindestkapital für eine solche Gesellschaft beträgt 50.000 Birr. Sie besteht aus mindestens fünf Gesellschaftern. Wie bei anderen Gesellschaftsformen ist für die Gründung ein Memorandum of association notwendig. Die Firma ist zudem verpflichtet, den Zusatz Share company zu führen. Wie die Private limited company ist auch die Share company im Commercial register einzutragen und die Gesellschafter sind verpflichtet, eine business license zu beantragen.

Branch of a Foreign business organization

Ausländische Unternehmen können in Äthiopien auch eine Zweigniederlassung (branch) gründen. Eine Zweigniederlassung ist im Commercial register anzumelden. Dafür sind folgende Informationen einzureichen: Angaben zur Art der Geschäftstätigkeit, zum Rechtssystem, dem das ausländische Unternehmen unterliegt, zum Handelsregister, in dem es eingetragen ist, zum Firmennamen und der Rechtsform, zu laufenden Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren, die Buchhaltungsunterlagen, die der Veröffentlichung unterliegen sowie eine Kopie der Gründungsurkunde. Eine Zweigniederlassung ist außerdem verpflichtet, einen Manager einzustellen.

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