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Recht kompakt | Äthiopien | Rechtsverfolgung

Rechtsverfolgung in Äthiopien

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht. Ausländische Urteile können in Äthiopien gemäß Art. 456 ff. Civil Procedure Code nur sehr eingeschränkt anerkannt und vollstreckt werden. Eine Voraussetzung ist, dass die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Dies ist im Verhältnis zu Deutschland (siehe dazu auch § 328 der deutschen ZPO) nicht der Fall. 

Gerichtssystem

Das Gerichtssystem Äthiopiens ist unter anderem geregelt in Art. 78 ff. der äthiopischen Verfassung. Da es sich bei Äthiopien um einen föderalen Staat handelt, gibt es sowohl Gerichte auf der Bundes- als auch auf der Landesebene. Daneben existieren Stadt- und Sozialgerichte, das Labor Relations Board, das Tax Appeal Tribunal sowie religiöse und Customary courts. Rechtsgrundlage des ordentlichen Gerichtssystems sind die Federal Courts Proclamation No. 25/1996, die dazugehörigen Amendment Proclamations No. 138/1998 und No. 321/2003 sowie der Civil Procedure Code.

Das höchste Bundesgericht ist der Federal Supreme Court. Er ist die letzte Rechtsmittelinstanz für Fragen, die das Bundesrecht betreffen und ist unter anderem zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der unteren Instanzen. Die Federal High Courts hingegen sind unter anderem in erster Instanz für Streitigkeiten mit einem Streitwert über 500.000 Birr zuständig. Die Federal First Instance Courts sind im Zivilrecht wiederum für Streitigkeiten mit einem Streitwert von unter 500.000 Birr zuständig. Die Bundesgerichte insgesamt sind in Zivilsachen unter anderem dann zuständig, wenn eine Partei Ausländer ist.

Die State Supreme Courts sind die höchsten Gerichte der Bundesstaaten. Sie sind die höchste Rechtsmittelinstanz auf Länderebene. Daneben gibt es die State High Courts und die State First Instance Courts. Sie haben die gleiche streitwertabhängige Zuständigkeit wie ihre namensgleichen Federal Courts. Sie sind vor allem dann zuständig, wenn beide Parteien in einem Bundesstaat ihren Sitz haben beziehungsweise wohnhaft sind und keine Ausländer beteiligt sind.

Weitere Informationen zum Gerichtssystem Äthiopiens sowie zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen in Äthiopien sind dem Merkblatt zur Rechtsberatung und Rechtsverfolgung der Deutschen Botschaft in Addis Abeba zu entnehmen.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Äthiopien am 22. November 2020 in Kraft getreten.  Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).

Für äthiopische Schiedsverfahren gilt unter anderem die Arbitration and Conciliation Working Procedure Proclamation No. 1237/2021. Das Gesetz findet sowohl auf internationale als auch auf nationale Schiedsverfahren Anwendung. Es macht außerdem Vorgaben zur Form einer Schiedsklausel sowie zum Ablauf eines Schiedsverfahrens. Ausländische Schiedsurteile können gemäß dem New Yorker Übereinkommen anerkannt und vollstreckt werden, wenn Gegenseitigkeit gegeben, die Schiedsklausel gültig ist, das Urteil nach äthiopischem Recht vollstreckt werden kann und das Urteil nicht gegen die öffentliche Ordnung, Moral oder Sicherheit Äthiopiens verstößt.

Anwälte vor Ort

Auf der Webseite der  Deutschen Botschaft in Addis Abeba steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.

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