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Zollmeldung Angola Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Neue Regeln für die Einfuhr von vorverpackten Produkten in Angola

Die Vorschriften für den Import bestimmter Erzeugnisse als Bulkware gelten seit 15. Juni 2021.

Das zugrundeliegende Exekutivdekret 63/21 des Ministeriums für Industrie und Handel vom 17. Mai 2021 enthält eine Liste von fünfzehn Produkten, die ausschließlich in loser Schüttung in Bigbags in Angola eingeführt werden dürfen. Zu den Schüttgütern gehören Nahrungsmittel wie Zucker, Reis, Weizenmehl, Maismehl, Bohnen, Milchpulver, Speiseöl, grobes und raffiniertes Salz, Weizengrieß, Schweinefleisch, Rindfleisch, Margarine sowie Tierfutter und Seife. Der Verpackungs- und Abpackprozess erfolgt anschließend in Angola.  

Ein Ziel der Maßnahme ist, Produkte günstiger einführen zu können. Darüber hinaus sollen neue Arbeitsplätze im Bereich Verpackung und Logistik geschaffen werden.

In Ausnahmefällen dürfen einige der genannten Waren in Kleinpackungen von 1 bis 5 kg importiert werden.

Gemäß Artikel 7 des Dekrets werden die Verpackungsvorschriften ab 1. Januar 2022 hingegen auf Einfuhren von Obst- und Gemüsekonserven, Waschpulver und Tomatenmark angewendet werden.

Quelle: Mitteilung des Ministério da Indústria e Comércio Angola vom 15. Juni 2021

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