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Rechtsmeldung | Bahrain | Prozessrecht

Prozessführung in Bahrain nun auch in englischer Sprache möglich

Das bahrainische Justizministerium hat eine neue Verordnung zum Prozessrecht erlassen. Ab dem 4. April 2022 können bestimmte Rechtsstreitigkeiten auch auf Englisch geführt werden.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Der Justizminister von Bahrain hat in der Verordnung (Nr. 117 aus 2021) acht Arten von Rechtsstreitigkeiten festgelegt, in denen die Prozessparteien vereinbaren können, den Prozess in englischer Sprache zu führen.

Folgende Fälle sind aufgeführt:

  • Fälle, an denen ein ausländisches Unternehmen beteiligt ist;
  • Fälle im Zusammenhang mit der Auflösung und Liquidation von Handelsgesellschaften;
  • Fälle im Zusammenhang mit Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren;
  • Fälle im Zusammenhang mit Handelspapieren;
  • Fälle im Zusammenhang mit Marken, Handelsvertretungen und Rechten an geistigem Eigentum;
  • Fälle im Zusammenhang mit Schiedsgerichtsbarkeit oder Mediation bei Handelsverträgen;
  • Fälle im Zusammenhang mit Transportverträgen und Streitigkeiten im Luft- und Seeverkehr;
  • Fälle im Zusammenhang mit Bauverträgen.

Die Streitparteien müssen vor Einleitung eines Verfahrens, das unter die genannten Kategorien fällt, vereinbaren, dass das Verfahren vor Gericht in englischer Sprache geführt werden soll. Notwendige Voraussetzung dafür ist dann, dass auch der Streitgegenstand in englischer Sprache abgefasst ist. Eine englischsprachige Prozessführung ist darüber hinaus auch nur dann möglich, wenn der Streitwert mindestens 500.000 Bahrain-Dinar (ca. 1.173.000 Euro) beträgt und die bahrainischen Gerichte auch für die Streitigkeit zuständig sind.

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