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Zollmeldung Bosnien-Herzegowina Internationale Handelsabkommen

Bosnien und Herzegowina: Neues Freihandelsabkommen mit der Türkei

Das neue Abkommen tritt voraussichtlich im August 2021 in Kraft. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Bosnien und Herzegowina (BiH) und die Türkei haben ihr Freihandelsabkommen aus dem Jahre 2003 modernisiert und erweitert. Im Mai 2019 folgte die Unterzeichnung des neuen Abkommens in Ankara. Das neue Abkommen schließt neben dem Warenhandel auch den Handel mit Dienstleistungen und die öffentliche Beschaffung ein. Nach Angaben des bosnischen Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Beziehungen wird erwartet, dass es im August 2021 in Kraft tritt und damit das Abkommen aus 2003 ersetzt. 

Mit Inkrafttreten des Abkommens aus 2003 senkte die Türkei bereits die Einfuhrzölle für bosnische Ursprungswaren auf null Prozent. Ausgenommen hiervon waren bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse der Kapitel 1 und 2 des Zolltarifs (Anhang II des Abkommens). Der Zollabbau in Bosnien und Herzegowina für türkische Ursprungswaren erfolgte stufenweise bis Ende 2006. Der Abkommenstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit von BiH zu finden. 

Die Türkei ist einer der wichtigsten Handelspartner Bosnien und Herzegowinas. Nach Angaben des bosnischen Ministers für Außenhandel platziert Bosnien und Herzegowina ein Drittel seiner landwirtschaftlichen Produkte auf dem türkischen Markt. 

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