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Branchen | Australien | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

In Bundesstaaten und Kommunen gelten häufig unterschiedliche Vorschriften.

Von Heiko Stumpf | Sydney

Rechtliche Rahmenbedingungen sehr fragmentiert

Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Abfallwirtschaft liegt in erster Linie bei den australischen Bundesstaaten. Wichtige abfallrechtliche Vorschriften sind deshalb häufig unterschiedlich ausgestaltet. Auf Ebene der Bundesstaaten gibt es deshalb eine Vielzahl von Abfallstrategien und Förderprogrammen für die Recyclingwirtschaft.

Zudem betreiben die Bundesstaaten jeweils eigene Pfandsysteme. Hierbei gibt es Unterschiede im Hinblick auf Gebühren, Verrechnungs- und Sammelmethoden sowie Anzahl der jeweiligen Betreiber. Besonderheiten gelten auch bei den mittlerweile von allen Staaten erlassen Vorschriften über das Verbot von bestimmtem Einwegplastik.

Für die Abholung und Entsorgung von Haushaltsabfällen sind die Kommunen (City Councils) verantwortlich. Mit der tatsächlichen Durchführung werden in der Regel private Unternehmen über öffentliche Ausschreibungen betraut. Zahlreiche Kommunen bieten darüber hinaus auch die Entsorgung von gewerblichen Abfällen an. Jedoch müssen beispielsweise in Sydney Unternehmen selbst Verträge mit Abfallentsorgern schließen.

Die Kommunen erlassen jeweils eigene Vorschriften für die Mülltrennung. Deshalb gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Vorgehensweisen, beispielsweise was die Anzahl der Tonnen und die darin zu entsorgenden Materialien angeht.

Die von der australischen Bundesregierung betriebene Datenbank gibt eine Übersicht über Ausschreibungen und Beschaffungen der australischen Regierung. Daneben hat jeder Bundesstaat eigene Datenbanken.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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