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Gesetzliche und praktische Rahmenbedingungen

Die indische Regierung passt den rechtlichen Rahmen an, um den Bergbausektor für private Unternehmen attraktiver zu machen.

Von Boris Alex | New Delhi

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die rechtliche Grundlage für den indischen Bergbausektor bildet der Mines and Minerals (Development and Regulation) Act (MMDR) aus dem Jahr 1957. Darin sind unter anderem die Vergabe von Schürflizenzen (prospecting licence) und von Minenpachtverträgen (mining lease) sowie die Bedingungen für die Abbaugebühren (mining royalties) geregelt. Der MMDR wurde seit Inkrafttreten mehrfach im Rahmen von Änderungsgesetzen (Amendment Acts) modifiziert. Die amtierende Koalition unter der Führung der wirtschaftsliberalen Partei Bharatiya Janata Party (BJP) hat seit ihrer Übernahme der Regierungsgeschäfte im Jahr 2014 fast 20 Gesetzesänderungen und neue Gesetze für den Bergbau verabschiedet. Diese haben unter anderem zum Ziel, bürokratische Hürden abzubauen sowie die Vergabeverfahren von Lizenzen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um den Sektor attraktiver für private Unternehmen zu machen.

Mit einem Änderungsgesetz zum MMDR und den Mineral Auction Rules wurde zum Beispiel 2015 eine neue Ära bei der Vergabe von Schürflizenzen und Pachtverträgen eingeläutet. Seitdem dürfen diese nur noch im Rahmen eines transparenten Auktionsverfahrens vergeben werden. Zudem wurde die Laufzeit von neuen und die Verlängerung von auslaufenden Konzessionen von 30 auf 50 Jahre erhöht. Damit haben die Investoren einen längeren Planungshorizont und können eine höhere Kapitalrendite erzielen. Auch sieht das Gesetz höhere Strafen für den in Indien weit verbreiteten illegalen Abbau von Rohstoffen vor.

Weitere Öffnung des Kohlebergbaus für den Privatsektor beschlossen

Die indische Regierung hat 2020 weitere Reformen im Rohstoffsektor angeschoben, auch vor dem Hintergrund der Konjunkturkrise im Zuge der Covid-19-Pandemie. Mit dem im März verabschiedeten Mineral Laws (Amendment) Act, einem Änderungsgesetz zum MMDR und zum Coal Mines (Special Provisions) Act von 2015, wurden weitere Beschränkungen für den Privatsektor im Kohlebergbau aufgehoben. Beispielsweise dürfen sich jetzt auch indische Unternehmen ohne Erfahrung in diesem Segment und ausländische Bergbaufirmen an Versteigerungen von Kohleblöcken beteiligen.

Im Juni 2020 wurde ein weiteres Änderungsgesetz zum MMDR auf den Weg gebracht, das Ende März 2021 vom Parlament verabschiedet wurde. Die Reform ist vor allem für Betreiber von Eigenbedarfsminen (captive mines) eine gute Nachricht, denn sie dürfen nun bei bestehenden Minen - unter bestimmten Voraussetzungen und Zahlung höherer Abbaugebühren an die Zentralregierung - bis zu 50 Prozent ihrer jährlichen Erträge auf dem freien Markt verkaufen. Bei der künftigen Versteigerung von Schürfrechten fällt die Unterscheidung zwischen Eigenbedarfsminen und kommerziellen Minen (merchant mines) weg. Das heißt, es gibt für den Gewinner der Auktion keine Beschränkungen mehr hinsichtlich der Verwendung der Rohstoffe.

Auch der Auktionsprozess sowie die Übertragung von Schürflizenzen wurde mit dem Änderungsgesetz modifiziert. Beispielsweise kann künftig die Zentralregierung die Versteigerung von Konzessionen übernehmen, wenn die Bundesstaaten diese nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens abschließen. Bei der Übertragung einer Mine behalten frühere Umweltgutachten und Genehmigungen unbefristet ihre Gültigkeit, um einen kontinuierlichen Abbau auch beim Wechsel des Besitzers sicherzustellen. Bislang waren diese nur für zwei Jahre gültig und mussten in diesem Zeitraum vom neuen Betreiber erneut beantragt werden.

Im Rahmen der Gesetzgebung formuliert die indische Regierung in ihrer National Mineral Policy alle paar Jahre die politischen Vorgaben und Zielsetzungen für den Rohstoffsektor. In der aktuellen Version aus dem Jahr 2019 werden unter anderem die Öffnung für den Privatsektor und ausländische Investitionen, die Steigerung der Produktivität durch moderne Technik, die Qualifizierung von Arbeitskräften, die Verbesserung der Rohstofftransportinfrastruktur sowie die soziale und ökologische Nachhaltigkeit des Bergbausektors als Ziele genannt.

Praktische Rahmenbedingungen

Mit der Lockerung des regulatorischen Rahmens seit 2015 will Indiens Regierung die Rohstoffförderung für private Unternehmen und ausländische Investoren attraktiver machen. Im zweiten Schritt müssten aber auch die praktischen Rahmenbedingungen für die Firmen verbessert werden, so die Aussage des indischen Bergbauverbandes FIMI. Denn trotz der Gesetzesänderungen sehen die Unternehmen hier nach wie vor Verbesserungsbedarf. Im Mittelpunkt der Kritik stehen die langwierigen Genehmigungsverfahren, Defizite bei der Infrastruktur, eine hohe Steuer- und Abgabenlast sowie Probleme bei der Projektfinanzierung.

Damit steht der Bergbausektor nicht alleine da, sondern spiegelt die seit Jahren bekannten Probleme in der indischen Industrie wider. Zwar konnte sich das Land im Doing Business Report der Weltbank innerhalb von fünf Jahren um fast 80 Plätze auf Rang 63 im Jahr 2020 verbessern. Doch in für den Bergbau wichtigen Kategorien wie der Registrierung von Land und der Durchsetzung von Verträgen liegt der Subkontinent abgeschlagen auf Platz 154 und 163 von 190 Ländern, so das Ergebnis der Studie. In einer Befragung unter Bergbaufirmen durch das Fraser Institute zur rechtlichen und wirtschaftlichen Attraktivität belegte Indien 2016 nur Platz 73 von 109 Bergbauregionen.

Die strukturellen Probleme, insbesondere die langwierigen Genehmigungsverfahren und Schwierigkeiten beim Landerwerb, führen regelmäßig zu Verzögerungen bei Bergbauprojekten. Einer Erhebung vom September 2020 zufolge hinkten allein von den insgesamt 123 laufenden Vorhaben des staatlichen Kohlekonzerns Coal India 54 ihrem Zeitplan hinterher, zum Teil um mehrere Jahre. Zwar hat die Coronakrise noch einmal zusätzlich auf die Bremse getreten, aber der Großteil der verzögerten Projekte lief bereits vor dem Ausbruch der Pandemie ihrem Zeitplan hinterher, so die Analyse von India Infrastructure Research.

Umweltgenehmigungsverfahren soll verkürzt werden

Die indische Regierung hat angekündigt, die Vergabe von Schürfrechten und das Umweltgenehmigungsverfahren (Environment Impact Assessment) transparenter zu gestalten und weiter zu verkürzen. Dazu sollen die Prozesse entbürokratisiert und die Zahl der eingebundenen staatlichen Stellen verringert werden. Die Freigabe durch die Umweltbehörden umfasst eine Environment Clearance, und, falls für das Projekt auch Wälder gerodet werden, auch noch eine Forest Clearance. Diese Genehmigungen werden nach einem mehrstufigen Verfahren, an dessen Ende eine Empfehlung durch das Environmental Appraisel Committee im Umweltministerium (Ministry of Environment, Forest and Climate Change) steht, erteilt.

Im Frühjahr 2021 hatte die indische Regierung unter anderem beschlossen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Umweltgenehmigungen 50 Jahre statt wie bislang 30 Jahre gültig sind. Auch wurde die Möglichkeit der Einbindung von Stakeholdern im Rahmen von öffentlichen Anhörungen eingeschränkt, zum Beispiel bei der Expansion von bestehenden Minen, die bereits eine Genehmigung durch die Umweltbehörde erhalten haben. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Umweltverbände haben diese Regelungen als zu unternehmerfreundlich kritisiert und ihren Widerstand angekündigt.

Der Landerwerb ist im dicht besiedelten Indien immer mit Konflikten verbunden, vor allem, wenn für ein Bergbauprojekt Wälder gerodet, Grundbesitzer enteignet oder ganze Dörfer umgesiedelt werden müssen. Die Verhandlungen hierzu ziehen sich oft über Jahre hin. In einigen Fällen können die Konflikte bis zum bewaffnetem Widerstand gegen die Minenbetreiber eskalieren, beispielsweise durch die maoistische Naxaliten-Bewegung im Nordosten Indiens. Illegale Bergbauaktivitäten sind in Indien verbreitet, vor allem beim Kohle- und Sandabbau, aber auch in der Eisenerz- und Bauxitförderung. Der Raubbau geht dabei nicht nur auf Kosten der Natur durch illegale Rodungen und verschmutzte Gewässer, sondern fordert jedes Jahr Hunderte von Menschenleben.

Niedrige Hürden für den Import von Bergbaumaschinen

Für deutsche Anbieter von Bau- und Bergbaumaschinen sind die Markteintrittsbarrieren in Indien verhältnismäßig niedrig. Das Einfuhrverfahren erfolgt auf elektronischem Weg. Zur Zollanmeldung muss der indische Importeur beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) mit einer Importer-Exporter-Codenummer (IEC) registriert sein. Die Waren werden mit der Zollanmeldung (Bill of Entry) und den Warenbegleitpapieren zum zollrechtlich freien Verkehr oder für ein Zolllagerverfahren angemeldet. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Indian Customs EDI System (ICES).

Der Einfuhrregelzollsatz für Bau- und Bergbaumaschinen liegt zumeist bei 7,5 Prozent. Im Rahmen der Importe für von der indischen Regierung benannte Großvorhaben zum Ausbau der Infrastruktur oder im Kraftwerksbau können bestimmte Maschinen zoll- und abgabenbegünstigt eingeführt werden. In Anlage 3 der indischen Einfuhrliste werden Waren aufgeführt, für deren Inverkehrbringen und Inbetriebnahme die Einhaltung der vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgesetzten Normen vorgeschrieben ist. Dafür muss der indische Hersteller oder Importeur eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS beantragen.

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