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Branche kompakt | Indien | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Vor dem Export chemischer Erzeugnisse nach Indien sollten die Einführungsregelungen genau geprüft werden. Je nach Produktart gibt es verschiedene Anlaufstellen.

Von Florian Wenke | Mumbai

Die Einfuhr von Waren nach Indien kann komplex sein und ist teilweise mit Kosten verbunden. So werden eine Reihe von unterschiedlichen Abgaben fällig.

Beim Export nach Indien fallen Zölle an

Für chemische Erzeugnisse aus den Zolltarifkapiteln (HS) 28 und 29 gelten beim Import in Indien für Lieferungen aus Europa und den USA Regelzollsätze von 5 bis 10 Prozent, für Maschinen und Anlagen aus dem Kapitel 84 liegt die Zollsatzspanne zwischen 7,5 und 10 Prozent. Die konkreten Zollsätze können beim Central Board of Indirect Taxes and Customs eingesehen werden. Als Einfuhrnebenabgaben werden die Sozialabgabe (Social Welfare Surcharge – SWS, 10 Prozent vom Zollbetrag) sowie die indische Umsatzsteuer (Integrated Goods and Services Tax – IGST, Normalsatz 18 Prozent) erhoben.

Die richtigen Anlaufstellen für Lizenzen

Nach dem indischen Außenwirtschaftsrecht mit der Importliste können diese Waren grundsätzlich ohne Genehmigung eingeführt werden, allerdings sind je nach Verwendung der Chemikalien die Vorschriften der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde einzuhalten. So ist für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln und bestimmten chemischen Grundstoffen eine Lizenz oder Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) des indischen Central Bureau of Narcotics erforderlich, für Vormaterialien zur Herstellung von Arzneimitteln ist eine Lizenz der Central Drugs Standard Control Organization einzuholen, Chemikalien zur Herstellung von Pestiziden und Insektiziden dürfen nur über bestimmte Zollstellen importiert werden.

Eine neue Chemikalienverordnung (Chemicals (Management and Safety) Rules), unter anderem mit neuen Vorschriften für das Inverkehrbringen von bestimmten chemischen Erzeugnissen, wird seit einigen Jahren diskutiert, allerdings ist derzeit unklar, wann die Verordnung in Kraft treten wird. 

Digitalisierung bei der Zollabfertigung schreitet voran

Bereits seit dem Frühjahr 2021 ist eine einzige elektronischen Zollplattform (Common Customs Electronic Portal, CCEP) in Betrieb. Sie gilt als wichtiger Schritt bei der Digitalisierung der Importabwicklung und soll für eine klare sowie regelbasierte Abwicklung der Zollformalitäten sorgen. Die Bündelung von verschiedenen Aufgaben auf einem einzigen Onlineportal, dem Indian Customs Electronic Gateway (ICEGATE) soll den Importprozesses vereinfachen. Über das Portal können beispielsweise alle Punkte rund um Zolleinfuhrscheine und das Zahlen der Zölle sowie zahlreiche weitere Arbeitsschritte abgewickelt werden. 

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügun

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