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Branchen | Polen | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Manche Produkte sind in Polen zu prüfen und zu zertifizieren. Umweltschutzaspekte gewinnen an Bedeutung. Der Warenverkehr erfolgt gemäß den EU-Regelungen.

Von Beatrice Repetzki | Berlin

Kunststoffe müssen zunehmend wieder verwertbar sein

Die Bestimmungen zum Umweltschutz werden auch in Polen verschärft. Das betrifft ebenfalls die Chemieindustrie, die nicht nur ihren CO2-Ausstoß reduzieren muss. Bei der Entsorgung von Kunststoffen gerät das Recycling in den Fokus. So sollen ab 2025 insgesamt 77 Prozent der Plastikverpackungen für bis zu drei Litern Inhalt wiederverwertet werden. Im 1. Quartal 2022 will Polen ein Gesetz zum Flaschenpfand verabschieden, das sowohl Glas- als auch Plastikflaschen betrifft.

Die EU-Richtlinie 2019/904 sollte bis zum 3. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden, was in Polen jedoch noch nicht erfolgte. Das Land will aber im 2. Halbjahr 2021 den legislativen Prozess dazu abschließen. Es geht dabei um die Reduktion der Umweltschädlichkeit einiger Kunststoffprodukte. So dürfen etwa Einmalprodukte wie Plastikbesteck und –geschirr nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Für Einmalverpackungen von Lebensmitteln sollen spezielle Produktabgaben eingeführt werden, damit die Unternehmen, die diese auf den Markt bringen, einen finanziellen Beitrag zu deren Entsorgung leisten.

Das Polskie Centrum Badań i Certyfikacji S.A. (PCBC, Polnisches Zentrum für Prüfung und Zertifizierung) zertifiziert unter anderem chemische Produkte.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.. )

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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