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Branchen | Rumänien | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Auf dem Markt gelten das Einfuhrregime, Standards und Normen der Europäischen Union.

Von Dominik Vorhölter | Bukarest

Zoll- und Importbestimmungen ändern sich nur für Waren aus Drittländern

Rumänien ist seit 2007 Mitglied der EU und hat seitdem deren Zollkodex übernommen. Demnach unterliegen Einfuhren aus Drittländern einer Verzollung nach dem EU-Tarif TARIC. Einen Überblick über tarifäre und nicht-tarifäre Maßnahmen sowie Klassifizierungen bietet die rumänische Generalzolldirektion. Sie ist die zuständige nationale Stelle für Zölle und Einfuhrverfahren. Auskünfte über technische Standards und Normen gibt das nationale Normungsgremium ASRO.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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