Dieser Inhalt ist relevant für:
UsbekistanChemie, übergreifend / Zollthemen
Branchen
Branchen I Usbekistan I Chemische Industrie
Usbekistan investiert viel in die Verbesserung des Geschäftsumfelds. Das Land setzt auf internationale technische Standards und ein komplett digitalisiertes Ausschreibungswesen.
23.11.2020
Von Uwe Strohbach | Taschkent
Sowohl für den Absatz von Chemieerzeugnissen als auch von Investitionsgütern für den Bedarf der Branche haben sich die Marktbedingungen in Usbekistan seit dem Beginn der Liberalisierungs- und Reformwelle 2017 spürbar verbessert. Es gibt keine Probleme mehr bei der Devisenkonvertierung. Viele bürokratische und oft auch kostenintensive Hürden für den internationalen Handel wurden beseitigt. Auch eine Marktbearbeitung aller vier anderen zentralasiatischen GUS-Republiken von Usbekistan aus ist heute erheblich leichter als noch vor wenigen Jahren.
Hauptanlaufstelle für Standards und Zertifizierungen ist die Usbekische Agentur für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung O´zstandart. Das bei der Agentur für die Entwicklung der Pharmaindustrie angesiedelte Staatliche Zentrum für Expertise und Standardisierung von Arzneimitteln, medizinischen Verbrauchserzeugnissen und Medizintechnik ist für die Lizenzierung, Zertifizierung und Standardisierung von pharmazeutischen Erzeugnissen zuständig.
Das Standardisierungswesen befindet sich in einem großen Umbruch. Schrittweise treten für alle Wirtschaftssektoren neue international konforme Standards in Kraft. Von den landesweit geltenden rund 28.000 nationalen Standards sollen Ende 2021 mindestens 50 Prozent internationalen Normen entsprechen (Ist-Zustand Mitte 2020: 43 Prozent). Bei der Projektierung und Errichtung staatlich finanzierter oder kofinanzierter Bauten einschließlich Industrieanlagen sollen bereits ab 1. Januar 2021 ausschließlich internationale Standards zur Anwendung kommen. Die aktuell gültigen Standard sind beim Institut für Standards, Taschkent, erhältlich.
Eine Pflichtzertifizierung (Konformitätsprüfung) für importierte Waren ist seit dem 1. September 2018 nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist die Vorlage einer gültigen Konformitätsbescheinigung, die durch eine akkreditierte Institution in einem Mitgliedsland der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgestellt wurde. Darüber hinaus werden in Usbekistan auch alle in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ausgestellten Konformitätsbescheinigungen anerkannt.
Das Staatliche Zollkomitee bietet auf seiner Internetseite Informationen über den kompletten Zolltarif, die Zollgesetzgebung und erforderliche Zertifizierungsverfahren für die Wareneinfuhr. Auch die Zollanmeldung kann elektronisch erfolgen. Alle Informationen und Dienstleistungen sind auch über das zentrale öffentliche Single-Window-Portal verfügbar.
In Usbekistan gibt es mehrerer Portale für Ausschreibungen. Informationsportale für die öffentliche Beschaffung (Tender, Auktionen: http://xarid.uz/, https://dxarid.uzex.uz und https://tenderweek.com. Darüber hinaus gibt es zwei Portale, über die Ausschreibungen und Auktionen komplett elektronisch abgewickelt werden können: https://tender.mf.uz/ (Projekt des Finanzministeriums) und http://etender.uzex.uz (Projekt der Usbekischen Republikanische Waren- und Rohstoffbörse).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.