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KasachstanArzneimittel, Diagnostika / Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
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Die kasachische Regierung beginnt ein Pilotprojekt zur Rückverfolgung von Medikamenten. Dabei werden sämtliche Schritte im Warenverkehr mithilfe elektronischer Rechnungen erfasst.
09.10.2020
Von Jan Triebel | Almaty
Elektronische Rechnungen gelten als Dreh- und Angelpunkt des Pilotprojektes, das Ende September 2020 gestartet wurde. Laut der Anordnung Nr. 833 des Finanzministeriums sind diese elektronischen Dokumente auf allen Handelsebenen von den jeweils Beteiligten - Produzenten, Importeure oder sonstige Lieferanten - zu erstellen und in ein entsprechendes internetbasiertes System einzustellen. Für diese Aufgabe sind während des Testlaufs sogenannte virtuelle Lager zu nutzen.
Dabei handelt es sich um eine internetbasierte Schnittstelle des Informationssystems der kasachischen Steuerbehörde, über die verschiedene Daten der Steuerzahler übermittelt und abgeglichen werden können. Das Komitee für Staatseinnahmen - eine Unterbehörde des kasachischen Finanzministeriums, die bei dem Pilotprojekt federführend ist - kann über diese Schnittstelle den Umlauf der Dokumente und somit der Arzneimittel lückenlos und zeitnah nachvollziehen.
Der Testlauf ist bis 1. Juli 2021 befristet. Sollten der Steuerbehörde während der Pilotphase im Zuge des Datenabgleichs Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung und im Warenverkehr auffallen, sollen die beteiligten Akteure zeitnah informiert werden. Daraufhin haben Produzenten, Importeure und sonstige Lieferanten 30 Werktage für Korrekturen Zeit. Die Möglichkeit zur Rückverfolgung der Warenströme soll nicht zuletzt auch für eine bessere Steuerdisziplin im Groß- und Einzelhandel mit Medikamenten sorgen.