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In Schweden müssen Entsorger von Sondermüll seit Anfang 2021 die Ergebnisse ihrer Arbeit melden. Dies soll auch den Ausbau der Kreislaufwirtschaft fördern.
16.02.2021
Von Michał Woźniak | Stockholm
Das schwedische Umweltschutzamt Naturvårdsverket hat Anfang 2021 eine Berichterstattungspflicht für Unternehmen eingeführt, die in Verbindung mit Sonderabfällen tätig sind. "Ziel ist, dass nach der Behandlung möglichst wenig gefährlicher Abfall verbleibt. Alles, was nicht mehr gefährlich ist, kann in Kreislaufströme einbezogen werden. Deshalb müssen wir uns auch ein Bild von der Menge der behandelten gefährlichen Abfälle machen, die keine Abfälle mehr sind", erklärte Ulrika Gunnesby, Leiterin der Abfallabteilung der Umweltschutzbehörde.
Über das digitale Sonderabfallregister der Behörde müssen Hersteller entsprechende Angaben zu den von ihnen ausgelieferten Produkten machen. Sammelstationen und Transporteure sind verpflichtet, Informationen über gehandhabte Sonderabfälle einzuspeisen. Unternehmen, die solche Abfälle bearbeiten, müssen jeweils quartalsmäßig bis zum Ende des direkt darauf folgenden Monats Rechenschaft ablegen über Mengen und Behandlungsarten - für das 1. Quartal ist der Stichtag also der 30. April.
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