Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branchen | Österreich | Gesundheitswesen

Gesundheitssystem

Basis des Gesundheitssystems ist die Pflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung. Die Krankenversicherung ist durch einkommensabhängige Beiträge finanziert.

Von Axel Simer | Bonn

Die Gesundheitsausgaben werden in Österreich überwiegend aus öffentlichen Mitteln – und zwar Sozialversicherungsbeiträgen und Steuergeldern – sowie aus privaten Beiträgen finanziert. Zu den privaten Mitteln zählen zum Beispiel Rezeptgebühren, privat gekaufte Medikamente, Taggeld bei Spitalsaufenthalten, Selbstbehalte oder private Krankenversicherungen. Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Versicherten finanziert, bei unselbstständig Erwerbstätigen zahlen auch die Arbeitgeber Beiträge. Die Beiträge zur Krankenversicherung orientieren sich am Einkommen und liegen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei jeweils knapp 4 Prozent, Selbständige und Gewerbetreibende zahlen knapp 8 Prozent.

Ein Viertel der Gesundheitsausgaben ist privat finanziert

Von den Gesundheitsausgaben des Jahres 2020 in Höhe von knapp 46 Milliarden Euro, stammten 11,5 Milliarden aus privaten Quellen, 34,5 Milliarden vom Staat oder dem öffentlichen Gesundheitssystem. Private Gesundheitsausgaben machten somit rund ein Viertel der gesamten Ausgaben aus.

Das Sozialversicherungssystem umfasst die Zweige Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und basiert auf dem Modell der Pflichtversicherung. Nahezu die gesamte Bevölkerung ist aufgrund der gesetzlich verankerten Pflichtversicherung durch eine Krankenversicherung geschützt. Darüber hinaus zur gesetzlichen Krankenversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. 

Die Pflichtversicherung ist grundsätzlich an eine Erwerbstätigkeit gebunden, dabei können auch Familienangehörige oder Lebenspartner:innen mitversichert sein. Zusätzlich gibt es Regelungen für pensionierte Personen und Arbeitslose. Auch eine Selbstversicherung ist im österreichischen Sozialversicherungssystem unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Personen ohne Krankenversicherung müssen für die Kosten der Gesundheitsleistungen selbst aufkommen – ausgenommen sind Erste-Hilfe-Leistungen.

Umfangreiches Leistungspaket der Krankenversicherung

Die Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung wird über die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung abgedeckt. Ihre Leistungen umfassen ärztliche Hilfe (ambulante Versorgung), Spitalspflege (stationäre Versorgung), medizinische Rehabilitation, Medikamente, medizinische Hauskrankenpflege und Leistungen von Hebammen, Psychotherapie und klinisch-psychologische Diagnostik, Behandlungen durch medizinisch-technische Dienste, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, Reise- und Transportkosten, Zuschüsse für Heilbehelfe und Hilfsmittel, Krankengeld, Wochengeld bei einer Geburt oder Unfallheilbehandlungen.

Die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung erfolgt auf drei Schienen: Der größte Anteil wird von niedergelassenen Allgemeinmedizinern, Fachärzten und Zahnärzten in ihren Praxen übernommen. Etwa die Hälfte der niedergelassenen Ärzte verfügt über Verträge mit einer Krankenkasse oder mehreren Krankenkassen. Zum sogenannten „extramuralen Bereich“ der ambulanten Versorgung zählen auch die Ambulatorien der Krankenkassen sowie andere (privat geführte) selbstständige Ambulatorien. Darüber hinaus stehen in den Krankenhäusern („intramuraler Bereich“) für die ambulante Versorgung auch Spitalsambulanzen zur Verfügung.

Die wohnortnahe Primärversorgung soll durch multiprofessionelle und interdisziplinäre Gesundheitszentren ausgebaut und modernisiert werden. Im internationalen Vergleich gehen in Österreich lebende Personen nämlich eher in ein Spital als zu einem Hausarzt oder Primärarzt.

Die stationäre medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung wird von öffentlichen, privat-gemeinnützigen und rein privaten Spitälern bereitgestellt. Zu den Betreibern bzw. Trägern der Krankenhäuser zählen die Länder mit ihren Landesgesellschaften, Gemeinden bzw. Gemeindeverbände, Glaubensgemeinschaften (konfessionelle Träger), Sozialversicherungsträger oder private Träger. 

Krankenkassensystem wurde 2018 gestrafft

Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz 2018 wurde das österreichische Sozialversicherungssystem durch eine Strukturreform grundlegend neu geordnet. Die bisher 21 Sozialversicherungsträger wurden auf fünf Versicherungsträger reduziert und von einem Dachverband (bisher: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger) koordiniert. Die neue Struktur der Sozialversicherung besteht seit 1. Januar 2020 und gilt für 99 Prozent der Wohnbevölkerung.

Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der jeweiligen bundesweiten berufsständischen Versicherung oder der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die gesetzliche Krankenversicherung lässt eine Mehrfachversicherung zu.
Die Österreichische Gesundheitskasse ist mit 7,2 Millionen Versicherten (82 Prozent der im Land lebenden Menschen) die größte soziale Krankenversicherung Österreichs. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sichern 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) die Krankenversicherung der Beschäftigten in verschiedenen Landes- und
Gemeindeverwaltungen.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.