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Markthemmnisse

Flächensolar verliert für Investoren an Attraktivität. Rechtsunsicherheit und vertragliche Reglungen zu Lasten von Stromerzeugern erschweren ein Engagement.

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Hanoi

Stromabnahmevertrag erschwert ausländischen Investoren den Marktzugang

Die wichtigsten Solarprojekte liegen meist in den Händen lokaler Investoren und Projektentwickler. Grund hierfür ist der Musterstromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA), der für alle Solarprojekte die Bedingungen der Stromabnahme durch EVN regelt und kaum verhandelbar ist. Ausländische Investoren kritisieren die mangelnde internationale Bankfähigkeit des PPA. Insbesondere fehlende Ausgleichsansprüche bei Verweigerung der Stromabnahme durch EVN, der Mangel an Staatsgarantien oder ein komplexes Streitschlichtungsprozedere erschweren die Finanzierbarkeit von Projekten. Ob der PPA mit Einführung des Auktionsmodells für Flächensolar angepasst werden wird, bleibt abzuwarten. 

Lokale Investoren haben mit den vertraglichen Bestimmungen weniger Probleme und sind durchaus in der Lage, die von ihnen geplanten Projekte mit Hilfe lokaler Großbanken oder internationaler, häufig ebenfalls asiatischer Investoren zu finanzieren. Gerade große lokale Unternehmen und Banken sind in der Regel gut mit den jeweils wichtigen Akteuren der lokalen Wirtschaft und Politik vernetzt.

Langsamer Netzausbau geht zu Lasten der Rentabilität

EVN steht unter Zugzwang und muss seine Stromnetze ausbauen. Das Stromnetz in den von Solarprojekten bevorzugten Gegenden diente bislang der Stromversorgung dieser Regionen und ist noch kaum auf die Aufnahme und Einspeisung großer Strommengen ausgerichtet.

Die chronische Überlastung des Stromnetzes führt dazu, dass EVN Strom regelmäßig nicht abnehmen kann. Der PPA sieht für diesen Fall allerdings in aller Regel keine Ausgleichszahlungen vor. Damit geht das Ausfallrisiko zu Lasten des Anlagenbetreibers.

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