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Branchen | Polen | Windenergie

Markthemmnisse

Sowohl im Offshore-Markt wie auch beim Ausbau der Windkraft an Land bestehen Hürden. Die wechselhafte Rechtslage sorgt für weitere Herausforderungen. 

Von Christopher Fuß | Warschau

Das größte Hindernis für den Ausbau der Windkraft an Land bildet die 2016 verabschiedete 10h-Abstandsregelung. Der Leiter der Netzaufsicht (Urząd Regulacji Energetyki, URE) Rafał Gawin prognostiziert in einer Stellungnahme: „Der Bau neuer Windkraftanlagen wird von Änderungen der Raumordnungspolitik abhängen.“

Eine Lockerung der Abstandsregelungen versprach die Regierung bereits 2019. Das Wirtschaftsministerium kündigte an, bis November 2021 neue Regelungen vorzulegen. Nachdem die zuständige Staatssekretärin Anna Kornecka wegen Kritik an einer Steuerreform entlassen wurde, steht die Öffnung des Marktes wieder unter einem großen Fragezeichen. 

Der Energiekonzern PGNiG kritisiert außerdem lange Genehmigungsverfahren. In Deutschland und Frankreich benötige man laut Unternehmensauskunft für den Erhalt aller Zulassungen rund zweieinhalb Jahre. In Polen dauere der Prozess dreimal so lang.

Ein im Juli 2021 veröffentlichter Entwurf des Infrastrukturministeriums sorgt in der Offshore-Branche für Aufregung. Energieversorger, die Erfahrungen im Wasserstoffsektor vorweisen können, sollen bei der Zulassung von Offshore-Anlagen bevorzugt werden. Kritiker vermuten, die Regierung wolle auf diese Weise eigene Konzerne fördern. Polnische Staatsunternehmen betreiben verstärkt Wasserstoffprojekte. Die neue Regelung würde voraussichtlich ab 2025 gelten. Dorota Zawadzka-Stępniak vom polnischen Arbeitgeberverband Lewiathan meint: „Die Verordnung begünstigt staatliche, kohle-basierte Energieunternehmen. Ausländische und private Unternehmen, die keine Kooperationsvereinbarungen mit staatlichen Unternehmen haben, werden benachteiligt.“ 

Verbände kritisieren außerdem, dass Förderperioden im Offshore-Sektor nicht mit Zulassungslaufzeiten und der Betriebsdauer von Windkraftanlagen synchronisiert wurden. Betriebsgenehmigungen laufen vor dem Ende der Förderung ab. Sie müssen dann gegen umfangreiche Gebühren für einen Zeitraum verlängert werden, der weit über die Lebensdauer der Anlage hinausgeht.

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