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Branchen | Südafrika | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

In Südafrika gelten Sonderreglungen durch das Black Economic Empowerment.

Von Marcus Knupp | Berlin

Enge Verflechtung mit Europa

Die zuständige nationale Stelle für Zölle und Einfuhrverfahren ist der South Africa Revenue Service (SARS). Für technische Standards und Normen ist das South Africa Bureau of Standards (SABS) verantwortlich. Fahrzeuge und sicherheitsrelevante Ausstattungen müssen durch den National Regulator for Compulsory Specifications (NRCS) homologiert werden.

Im Rahmen des bestehenden Freihandelsabkommens zwischen Südafrika und der Europäischen Union gilt für importierte Pkw (HS-Code 87033290) ein ermäßigter Zollsatz von 18 Prozent. Dieser gilt bisher allerdings nicht für Elektroautos, für die der Standardsatz von 25 Prozent fällig wird. Zollnachlässe gibt es auch für bestimmte Ersatzteile.

Spezielle Regelungen durch Black Economic Empowerment

Eine Besonderheit in Südafrika ist das Broad Based Black Economic Empowerment (BBBEE), das mit einem ausgefeilten Punktesystem die Beteiligung der schwarzen Bevölkerungsmehrheit am Wirtschaftsleben steigern soll. Da es für ausländische Investoren in der Regel nicht in Frage kommt, Unternehmensanteile abzugeben, haben die großen Hersteller einen Fonds (Automotive Industry Transformation Fund, AITF) eingerichtet, der lokale Zulieferunternehmen, Ausbildungsprogramme etc. unterstützt und seinen Anteilseignern damit Punkte im BBBEE-System einbringt. Öffentliche Investitionsförderungen sind an das in diesem Programm erreichte Niveau gebunden.

Die verstärkte Investition in die Qualifikation der Belegschaften ist auch aus einem anderen Grunde notwendig. So haben die Mitgliedsunternehmen des Zulieferverbandes NAACAM (National Association of Automotive Component and Allied Manufacturers) den Fachkräftemangel als eines der wesentlichen Hindernisse beim Aufbau neuer lokaler Produktionen nachgeordneter Zulieferer (Tier 2 und 3) bezeichnet. Rund 90 Prozent der Befragten gaben an, Stellen wegen fehlender Qualifikationen der Bewerber nicht besetzen zu können.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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