Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branchen | Türkei | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

Der Protektionismus im türkischen Nahrungsmittelmarkt ist ausgeprägt und erschwert den direkten Marktzugang für ausländische Lebensmittelhersteller.

Von Katrin Pasvantis | Istanbul

Die Absatzchancen für deutsche Nahrungsmittelhersteller durch direkte Lieferungen in die Türkei sind aufgrund der weitgehenden Abschottung des Marktes durch Zölle und andere Restriktionen begrenzt. Ausländische Marken arbeiten deshalb in der Regel mit lokalen Vertretern wie Importeuren, Distributoren, Großhändlern oder Händlern zusammen. Einige Hypermärkte wie CarrefourSA, Metro Großmarkt, Migros und Premium-Supermarktketten wie Macrocenter führen ausländische Produkte in ihrem Sortiment, vor allem in den Großstädten. Jedoch ist die Bedeutung im Gesamtmarkt noch gering. Importierte, ausgefallenere oder höherpreisige Lebensmittel werden in der Regel nicht in Discountern angeboten. Ausnahmen sind importierte Agrarprodukte wie Avocados, frische Früchte, Reis oder Mandeln.

Lokale Fertigung hilft

Der Marktzugang kann durch eine lokale Produktion erleichtert werden. Beispiele für internationale Unternehmen, die in der Türkei produzieren, sind Nestlé, Danone, Dr. Oetker, Haribo und Cargill. Die Türkei genießt zudem als Produktionsstandort für halal-konforme Lebensmittel bei muslimischen Konsumenten einen sehr guten Ruf. Eine Produktion in der Türkei mit dem Label "Made in Türkiye" kann daher auch für deutsche Marken in Absatzmärkten wie den Golfstaaten vorteilhaft sein.

Vorschriften für Import und Markteinführung beachten

Für eine Reihe von Lebensmitteln muss ein Kontrollzertifikat des Ministeriums für Ernährung, Land- und Viehwirtschaft erwirkt werden, wenn ein Produkt importiert oder auf dem Markt eingeführt wird. Das Ministerium ist für die Qualitäts- und Normenkontrolle von Lebensmitteln zuständig. Es führt diese Aufgabe in Abstimmung mit anderen Ministerien und Behörden durch. Die neuesten Vorschriften und Prozeduren der Aufsicht werden jeweils im Staatsanzeiger bekannt gegeben.

Bei der Einfuhr gibt es sowohl unter den Importverordnungen als auch unter den Produktkonformitätsverordnungen Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Das gilt auch für Waren mit Ursprung in der EU. Näheres siehe GTAI Zollbericht vom 18. März 2021. Informationen zu den Zollbestimmungen finden Sie im GTAI Zollbericht „Zoll & Einfuhr kompakt - Türkei."

Agrarwaren sind von der Zollunion mit der EU ausgeschlossen. Für sie gilt ein Freihandelsabkommen, das allerdings nicht alle Waren einschließt. Die Höhe der zu zahlenden Zölle kann in der Zolldatenbank der EU, Access2Markets eingesehen werden. 

Präferenzzölle für Waren mit Ursprung in der EU beziehungsweise anderer Länder der Pan-Euro-Med-Präferenzzone können gewährt werden. Dies ist durch einen gültigen Präferenznachweis (EUR.1 oder EUR-Med) nachzuweisen.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.