Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branchen | Schweiz | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

Der Abbruch der Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen mit der EU dürfte sich auf die Nahrungsmittelexporte der Schweiz in die Nachbarländer auswirken.

Von Karl-Heinz Dahm | Bonn

Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Der Handel zwischen der Schweiz und der EU ist durch sogenannte bilaterale Verträge geregelt. Diese Abkommen sichern zum einen zollfreien Warenhandel für fast alle Produkte und zum anderen umfangreichen Marktzugang. Für Lebensmittel gilt die Zollfreiheit nur teilweise, Einfuhrzölle wurden aber sukzessive reduziert. Beim Marktzugang werden technische Handelshemmnisse abgebaut, indem die EU und die Schweiz die Gleichwertigkeit der geltenden Vorschriften anerkennen. Der Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie zum Beispiel Milchprodukte, Fleisch und Wurstwaren ist im sogenannten Veterinärabkommen geregelt. Dank dieses Abkommens gibt es keine veterinärrechtlichen Grenzkontrollen zwischen der EU und der Schweiz.

Schweiz bricht Verhandlungen über Rahmenabkommen mit der EU ab

Die Schweiz und die EU hatten das Ziel, die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit zu modernisieren und ein neues Rahmenabkommen abzuschließen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch im Mai 2021, da der Schweizer Bundesrat entschied, die Verhandlungen abzubrechen. Am 26. Mai 2021 hatte der Bundesrat entschieden, die Verhandlungen mit der EU über das Institutionelle Abkommen (InstA), das seit 2014 verhandelt wird, abzubrechen und dieses nicht zu unterzeichnen. Den Ausschlag dafür hatte letztlich die für die Schweizer Wirtschaft wichtige Personenfreizügigkeit gegeben. Die Schweizer Regierung warf der EU mangelnde Kompromissbereitschaft vor. Die EU habe ständig neue Ausnahmen eingefordert, inklusive Recht auf Daueraufenthalt. Kurzum die Schweizer sahen sich von zu vielen Vorschriften und Regeln drangsaliert:  Staatshilfen, Maßnahmen zum Schutz der hohen Schweizer Löhne und den Zugang von EU-Bürgern zu Schweizer Sozialkassen.

Die EU lehnt eine Modernisierung der bestehenden bilateralen Verträge ohne Rahmenabkommen ab. Vor diesem Hintergrund könnten sich die Einfuhrbedingungen für Lebensmittel mittel- bis langfristig verschlechtern. Das gilt beispielsweise für Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Denn die fehlende Aktualisierung des Veterinärabkommens könnte dazu führen, dass bestimmte Vereinfachungen auslaufen. Nichttarifäre Handelshemmnisse wie die Wiedereinführung von Grenzkontrollen oder neue Bestimmungen zu Gesundheitszeugnissen könnten die Folge sein.

Im Warenverkehr sind Zollbestimmungen zu beachten. Für Zollfragen und Einfuhrverfahren ist die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zuständig. Informationen zur Einfuhr in die Schweiz finden Sie in der GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt – Schweiz

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.