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Rahmenbedingungen
Griechenland folgt dem EU-Recht. Die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen im Rahmen von Konsortien ist anzuraten.
12.03.2024
Von Michaela Balis | Athen
Chancen werden besser bei Kooperation mit lokalen Spielern
Ausländische Unternehmen erhöhen ihre Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen für Abfallverwaltungsanlagen, wenn sie ihr Know-how in Konsortien mit lokalen Unternehmen einbringen. Die Anlagen werden entweder als öffentliche Projekte oder als Öffentlich-Private-Projekte (ÖPP) realisiert. In vielen Fällen werden die Projekte aus EU-Fördermitteln, zum Beispiel aus dem EU-Partnerschaftsvertrag 2021-2027 kofinanziert. Das gilt auch für die bis 2030 geplanten Anlagen.
Die Ausschreibungen in Griechenland folgen den EU-Richtlinien. Öffentliche Ausschreibungen des Griechischen Umweltministeriums werden unter diesem Link veröffentlicht. Die einzelnen Abfallverwaltungsanlagen werden auf den Webseiten der einzelnen regionalen Träger, zum Beispiel EDSNA für Attika, veröffentlicht.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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