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Branchen | Ukraine | Maschinenbau

Rahmenbedingungen

Die Ukraine verfügt über ein Freihandelsabkommen mit der EU. Es laufen Vorbereitungen zum Abschluss eines Abkommens zur Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industriegütern.

Von Fabian Nemitz | Kiew

Auskünfte über technische Standards, Normen und Zertifizierungen erteilt die ukrainische Agentur für Standardisierung. Bei Zollfragen kann die Zollbehörde kontaktiert werden.

Für Industrieprodukte sind die Zölle im Handel zwischen der Ukraine und der Europäischen Union (EU) seit 1. Januar 2016 weitgehend beseitigt. Es gilt jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer mit einem Satz von 20 Prozent für die meisten Güter.

Die Ukraine hofft auf eine Vereinfachung des Marktzugangs für Industriegüter in der EU im Rahmen des Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industrieprodukten (ACAA). Mit dem auch als "industrial visa-free regime" bezeichneten System würde der ukrainische Markt stärker in den Binnenmarkt der EU integriert, schreiben die Analysten des German Economic Team. Gleichzeitig würde die gegenseitige Anerkennung auch das Exportgeschäft europäischer Hersteller erleichtern. Zuletzt gab es beispielsweise Probleme bei der Zertifizierung neuer Traktoren, schreibt der Verband UCAB.

Vor dem Abschluss des Abkommens wird die Anpassung der Gesetzgebung und der Qualitätsinfrastruktur der Ukraine an die EU-Standards geprüft. Während die Rechtsvorschriften schon recht weit angeglichen sind, erfolgt aktuell eine Verifizierung der Qualitätsinfrastruktur, bei der nach Einschätzung des German Economic Team aber noch erhebliche Herausforderungen bestehen. Weiterführende Informationen zum ACAA bietet das German Economic Team in einer Publikation und einem Briefing

Die Ukraine plant seit einiger Zeit, zeitlich befristete lokale Mindestwertschöpfungsanteile in einzelnen Bereichen des Maschinen- und Fahrzeugbaus bei öffentlichen Ausschreibungen einzuführen. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Gesetzentwurf 3739 "Über das öffentliche Beschaffungswesen" festgelegt.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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